Menü X

Die Renten steigen 2022 deutlich

Gut so, aber nicht gut genug!

Die gute Nachricht zuerst: Die Renten steigen zum 01. Juli 2022 deutlich. Im Westen um 5,35 Prozent und im Osten sogar um 6,12 Prozent. Nach der Null-Runde im letzten Jahr ist dies eine gute Nachricht. Nicht nur für alle Rentnerinnen und Rentner, sondern für die Gemeinschaft der Versicherten insgesamt.

Von den jährlichen Rentenerhöhungen profitieren – entgegen aller anderslautender Meinungsmache (hier, hier, hier) – in Zukunft letztlich auch diejenigen, die mit ihren Beiträgen die heutige Rentnergeneration finanzieren. Denn ohne eine der Lohnentwicklung folgende Rentenanpassung sinkt das Rentenniveau. Die Renten werden dadurch in Zukunft weniger Wert sein und die Sicherungslücken im Alter für die heute Erwerbstätigen immer schwieriger zu schließen. Spürbare Rentenanpassungen sind somit nicht nur gelebte Generationensolidarität, sondern im Interesse von Alt und Jung.

Nun die schlechte Nachricht: Die Renten steigen zwar deutlich, aber eben letztlich nicht deutlich genug, um mit der Lohnentwicklung Schritt zu halten (hier).

 

Politische Eingriffe in die Rentenanpassungsformel

Dies liegt an einer ganzen Reihe von politischen Eingriffen in die Rentenanpassungsformel, die von verschiedenen Bundesregierungen seit der Jahrtausendwende vorgenommen worden sind. Das politische Ziel dieser Maßnahmen war dabei immer dasselbe. Es ging um die Begrenzung einer politisch ungewollten Erhöhung des Beitragssatzes. Der Effekt auf der Leistungsseite – also das kontinuierliche Absinken des Rentenniveaus – wurde dabei wissentlich in Kauf genommen.

Um einen steigenden Beitragssatz zu verhindern, wurden in den 2000er-Jahren der „Beitragssatzfaktor“ und der „Nachhaltigkeitsfaktor“ eingeführt, die in der Öffentlichkeit auch als sogenannte „Dämpfungsfaktoren“ bekannt sind. Wie der Name bereits sagt, haben beide Faktoren in der Regel einen dämpfenden Effekt auf die Rentenanpassung.

Nun wurde zwar durch die eingeführte Schutzklausel im Jahr 2004 – die 2009 zur „Rentengarantie“ ausgebaut worden ist – verhindert, dass die Renten aufgrund sinkender Löhne oder der Wirkung der Dämpfungsfaktoren durch die Rentenanpassung nach unten korrigiert werden; nicht stattgefundene Rentenkürzungen werden aber seit 2007 durch die Einführung des Ausgleichsfaktors in den darauffolgenden Jahren nachgeholt. Ein Mechanismus, der in der öffentlichen Debatte deshalb auch als Nachholfaktor diskutiert wird.

 

Die Haltelinie als politische Notbremse

Mit der Einführung der „doppelten Haltelinie“ im Jahr 2018, ist das weitere Absinken des Rentenniveaus erst einmal gestoppt worden.  Das Rentenniveau darf bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz gleichzeitig nicht über 20 Prozent steigen. Es ist das Ergebnis eines politischen Kompromisses, aber eben auch ein wichtiger Teilerfolg gewerkschaftlicher Mobilisierung gegen den weiteren Verfall des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente.

Da die Haltelinie beim Rentenniveau ein entgegengesetztes Ziel zur bisherigen Politik der Dämpfung verfolgt, wurde mit der Einführung des Gesetztes folgerichtig auch der Nachholfaktor außer Kraft gesetzt. Dieser könnte ansonsten zu nachgeholten Rentenkürzungen führen, die dem Ziel einer Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent entgegenstehen.

 

Der Ampelkompromiss als verpasste Chance

Im Zuge der diesjährigen Rentenerhöhung zum 01. Juli 2022 hat das BMAS nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der erneut eine Reihe von Änderungen bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassung enthält.

Die FDP hat sich dabei mit ihrer Forderung durchgesetzt, den Nachholfaktor zu reaktivieren. Die 2021 ausgebliebene Rentenkürzung wird demnach in diesem Jahr nachgeholt. Trotz einer guten anpassungsrelevanten Lohnentwicklung von 5,8 Prozent und einer anpassungserhöhenden Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors von 0,76 Prozent, wird der Anstieg der Renten also um 1,17 Prozent gekürzt (siehe Grafik).

Im Ergebnis führt die Neuberechnung zwar immer noch zu einer ordentlichen Rentenerhöhung, das Grundproblem bleibt aber weiterhin bestehen. Die Reformmaßnahmen lassen die ohnehin für die Öffentlichkeit kaum noch nachvollziehbare Berechnung der jährlichen Rentenanpassung nochmal ein Stück komplexer werden. Manchmal braucht es komplexe Regelungen, um einem Regelungsgegenstand gerecht zu werden. Gegen Komplexität im Namen von Gerechtigkeit, Demokratie und Transparenz ist also nichts einzuwenden. In diesem Fall führt Komplexität aber nicht zu mehr, sondern zu weniger Gerechtigkeit! Das Ergebnis: Die Renten folgen weiterhin nicht der Lohnentwicklung, das Rentenniveau wird ohne gesetzliche Haltelinie langfristig weiter sinken und die Versorgungslücken für Jung und Alt werden größer.

 

Die Alternative heißt: Die Renten folgen den Löhnen! Punkt!

In den kommenden Monaten wird es zunächst darum gehen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Haltelinie auch tatsächlich umzusetzen. Die IG Metall wird sich gemeinsam mit dem DGB dafür einsetzen, eine möglichst lange Laufzeit der Haltelinie durchzusetzen. Eine Zielmarke bis 2045 scheint hierfür ein guter Orientierungspunkt zu sein.

Langfristig ist eine gesetzliche Haltelinie aber lediglich die zweibeste Lösung. Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent ist aus gewerkschaftlicher Sicht lediglich der erste Schritt. Es muss darum gehen, das Rentenniveau langfristig wieder auf etwa 53 Prozent anzuheben.

Der Ampelkompromiss ist auch deshalb eine verpasste Chance, weil die Reformmaßnahmen zu einer radikalen Verschlankung der Rentenanpassungsformel hätten genutzt werden können. Die Dämpfungsfaktoren sollten vollständig gestrichen werden und die Rentenanpassung auf Basis einer realistischen Berechnung der anpassungsrelevanten Lohnentwicklung erfolgen. Auf dieser Basis ließe sich letztlich auch über die Frage diskutieren, wann und in welchem Umfang die Effekte schlechter Lohnentwicklungen in Krisenzeiten bei den Rentenanpassungen nachgeholt werden.

Das Ergebnis wäre ein nachvollziehbarer Anpassungsmechanismus, eine transparente Berechnungsgrundlage sowie gute Renten für heutige und zukünftige Rentnergenerationen.