Menü X

Rentenpaket II

Sinkflug gestoppt, Baustellen bleiben!

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben am 05. März 2024, das sogenannte Rentenpakt II vorgestellt und einen Entwurf für das weitere Gesetzgebungsverfahren vorgelegt. Der jetzt formal in der Frühkoordinierung der Ministerien befindliche Referentenentwurf umfasst die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent sowie das Generationenkapital als zusätzliches Finanzierungsinstrument für die gesetzliche Rentenversicherung.

Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent

  • Der Gesetzesentwurf enthält eine Fortschreibung der bis 2025 geltenden Haltelinie des Rentenniveaus bei 48 Prozent.
  • Die Umsetzung erfolgt dabei in zwei Schritten:
    • In einem ersten Schritt werden die Regelungen für die Haltelinie bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 fortgeschrieben; sie entfalten ihre Wirkung also bis zum 30. Juni 2040.
    • Zudem enthält der Entwurf eine Berichtspflicht der Bundesregierung für das Jahr 2035. In diesem Bericht soll dargelegt werden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2040 hinaus zu stabilisieren.
  • Die geltende Haltelinie bei 20 % Beitragssatz läuft 2025 wie vorgesehen aus (keine „Doppelte Haltelinie“ mehr)
  • Gleichzeitig wird mit der Verlängerung der Haltelinie bei 48 Prozent auch die Beitragssatzuntergrenze bis zum Jahr 2036 bei mindestens 18,6 Prozent festgelegt. Eine Senkung des Beitragssatzes ist somit bis zum Jahr 2036 ausgeschlossen.

Einführung des Generationenkapitals

  • Der Entwurf beinhaltet auch die Einführung eines sogenannten Generationenkapitals, das in Zukunft als zusätzliches Finanzierungsinstrument für die gesetzliche Rentenversicherung dienen soll.
  • Hierzu soll ein Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Generationenkapital“ beschlossen werden, in dem u.a. die Anlage und Verwendung der eingesetzten Kapitalmittel geregelt wird.
  • Ab dem Jahr 2024 werden dem Generationenkapital 12 Milliarden Euro in Form von Darlehen des Bundes zugeführt. Dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht. Zur Eigenkapitalunterlegung des Generationenkapitals sollen bis zum Jahr 2028 zusätzlich Eigenmitteln im Umfang von 15 Milliarden Euro in das Stiftungsvermögen fließen. Ziel ist es bis zum Jahr 2036 ein Kapitalvolumen von 200 Milliarden aufzubauen.
  • Perspektivisch sollen ab dem Jahr 2036 durchschnittlich Ausschüttungen in Höhe von jährlich 10 Milliarden Euro erfolgen, die der gesetzlichen Rentenversicherung zweckgebunden zugeführt werden. Hierzu müssen die Renditen des Generationenkapitals nach Abzug der Verwaltungskosten dauerhaft deutlich oberhalb der Refinanzierungskosten der dafür ausgegebenen Bundeswertpapiere liegen.
  • Der Referentenentwurf geht davon aus, dass das Generationenkapital ab 2040 eine „Ersparnis“ von 0,3 Beitragssatzpunkten erwirtschaften wird. Die Details zu den der Rechnung zu Grunde liegenden Annahmen werden allerdings nicht vollständig offengelegt.
  • Die Verwaltung und Anlage der Mittel obliegt dem „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO). Hierzu wird das Entsorgungsfondsgesetz entsprechend geändert und ergänzt.
  • Mit einer Berichtspflicht an den Bundestag wird im Jahr 2029 überprüft, ob die Zielgrößen für den ergänzenden Finanzierungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Generationenkapital voraussichtlich erreicht werden können und welche Maßnahmen ggf. zur Ertragssicherung des Generationenkapitals vorgeschlagen werden müssen.

Stabilisierung des Rentenniveaus auch ein Erfolg gewerkschaftlicher Politik

  • Mit der Verlängerung der Haltelinie über 2025 hinaus, wird eine wichtige Forderung der IG Metall nach einer Stabilisierung des Rentenniveaus umgesetzt. Im Rentenkonzept der IG Metall heißt es dazu explizit: „Bis zum Jahr 2025 wird das Rentenniveau auf mindestens 48 Prozent stabilisiert. Damit wurde die Forderung der IG Metall umgesetzt, das aktuelle Rentenniveau als politisches Zwischenziel festzuschreiben. Jetzt geht es darum, die erreichte Stabilisierung auch dauerhaft gesetzlich zu verankern.“ (Rentenkonzept der IG Metall).
  • Die langfristige Absicherung des Rentenniveaus ist ein wichtiger Schritt zur Erneuerung des sozialstaatlichen Sicherungsversprechens für zukünftige Generationen.
  • Die Verlängerung der Haltelinie ist ein wichtiger Beitrag, um den wachsenden Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente entgegenzuwirken.
  • Die Haltelinie bleibt aber ein Provisorium. Ein Paradigmenwechsel hin zu einem echten und dauerhaften Leistungsziel mit einem Mindestniveau der gesetzlichen Rentenversicherung von 48 Prozent, bedarf einer Änderung der Rentenanpassungsformel. Hierfür wird sich die IG Metall auch in Zukunft stark machen.

Generationenkapital: Geringer Finanzeffekt mit unnötigen Risiken

  • Ob das Generationenkapital langfristig einen echten Beitrag zur Finanzierung der Renten leisten kann, ist mehr als fraglich.  Der Referentenentwurf geht davon aus, dass der Bund in 2045 doppelt so viel in das Generationenkapital einzahlt, wie an Ausschüttungen zweckgebunden an die DRV fließen sollen, so dass sich selbst in 20 Jahren für den Staat insgesamt noch Mehrkosten ergeben würden.
  • Entscheiden für die IG Metall ist es, dass keine Beitragsmittel eingesetzt werden und die Höhe der Rente nicht an den Anlageerfolg gekoppelt wird.
  • Mehr Risiko durch Anlagen an den Kapitalmärkten bleibt aus Sicht der IG Metall der falsche Weg in der Alterssicherungspolitik. Das Generationenkapital macht die Alterssicherung in Deutschland jedenfalls nicht sicherer.
  • Die im Gesetz verankerte Berichtspflicht im Jahr 2029 könnte ein Einfallstor für einen Ausbau des Generationenkapitals hin zu einer Aktienrente mit Beitragsmitteln sein, wie sie die FDP im Bundestagswahlkampf 2019 vorgeschlagen hat. Die IG Metall muss hier besonders wachsam bleiben.

Weitere Reformschritte in der Alterssicherung sind notwendig

  • Die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus ist lediglich ein erster Schritt auf dem Weg zu einer solidarischen Alterssicherung für alle.
  • Die IG Metall fordert als weitere Reformschritte die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, flexiblere Ausstiegsmöglichkeiten und eine perspektivische Anhebung des Rentenniveaus auf 53%.
  • Diskussionen über ein höheres Renteneintrittsalter lehnt die IG Metall strikt ab.